Die jeweilige Veranstaltung beginnt mit der jeweiligen Startuhrzeit und endet ebenso mit der jeweiligen Enduhrzeit des jeweiligen Projektes. Die Veranstaltungszeiten werden gegebenenfalls mit einem Informationsschreiben bekanntgegeben. Am Ende eines Veranstaltungstages (Enduhrzeit) obliegt es der Aufsicht der Erziehungsberechtigten, wie die Kinder den Heimweg antreten. Eine Aufsichtspflicht Seitens des Veranstalters besteht dann nicht mehr! Die Aufsichtspflicht der Gemeinde Mainhausen beginnt und endet am gemeinsamen Startplatz; dies gilt insbesondere auch, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Veranstaltung ohne Erlaubnis verlässt.
Die Personensorgeberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass ihr Sohn/Tochter bei lebensgefährlichen Verletzungen/Erkrankungen während einer Veranstaltung in ein Krankenhaus eingewiesen wird und dass der zuständige Arzt erforderlichenfalls eine Operation vornimmt. Die Personensorgeberechtigten nehmen von der Versicherung Kenntnis, dass sich der Arzt nach Möglichkeit vor einer Operation mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung setzen wird, um deren Einwilligung für den ärztlichen Eingriff zu erhalten.
Während jeder Veranstaltung sind die Betreuerinnen und Betreuer bevollmächtigte Vertreterinnen und Vertreter des Veranstalters. Sie nehmen die Aufsichtspflicht wahr. Sie sind berechtigt, einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszuschließen, wenn diese das Gelingen der Veranstaltung / des Angebotes gefährden.
In diesem Falle werden die Kosten der Teilnehmerin/des Teilnehmers nicht zurückerstattet werden.
Dies gilt auch für gesundheitliche Probleme oder Verhaltensauffälligkeiten, die schon vor der Freizeit bestanden, dem Veranstalter aber nicht benannt wurden und dadurch die für diesen Fall angemessene Betreuung Ihres Kindes durch den Veranstalter nicht mehr gewährleistet werden kann.
Die kommunale Kinder- und Jugendarbeit, Fachbereich Jugend & Soziales und die Leitungen der Veranstaltungen sind bei Anmeldung über evtl. Krankheiten, regelmäßigen Medikamentenbedarf und sonstige Besonderheiten der Teilnehmerin/des Teilnehmers in Kenntnis zu setzen.
Die Teilnahme erfolgt in solchen Fällen auf eigenes Risiko.
Haftung:
Für Krankheit, Unfall und Verlust von Gegenständen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Für Handlungen des Kindes, wie z.B. unerlaubtes Entfernen von der Gruppe in Verbindung mit mutwilliger Zerstörung, übernimmt die Gemeinde Mainhausen keine Verantwortung. Hierfür übernehmen die Personensorgeberechtigte die vollumfängliche Haftung. Die Personensorgeberechtigten nehmen zur Kenntnis, dass die Freizeitleitung nicht haftet für abhanden gekommene Gegenstände und auch nicht für die Folgen von selbständigen Unternehmungen der Kinder, die nicht innerhalb des Angebots angesetzt sind.
Datenschutz & Bildrechte:
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer bzw. der gesetzliche Vertreter damit einverstanden, dass die Adressdaten für den verwaltungsinternen Gebrauch verwendet werden. Er willigt ebenso ein, dass der Veranstalter entstandene Ton- und Bildaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit verwenden darf. Der Veranstalter ist berechtigt die Aufnahmen an Teilnehmer weiterzugeben und zu veröffentlichen. Die abgebildeten Personen bzw. deren gesetzliche Vertreter verzichten auf jegliche Art der Vergütung. Ein Einspruch gegen diese Bedingungen ist uns schriftlich unter angegebener Adresse mitzuteilen.
Zirkuswoche
Es gelten oben genannte Teilnahmebedingungen.
Leistungen:
Innerhalb des angegebenen Zeitraums besteht bei Teilnahme ein Anspruch auf Mittagessen und auf freizeitpädagogische Betreuung von Montag bis Freitag und Samstag während der Vorführungen.
Für berufstätige Eltern besteht die Möglichkeit, die Kinder bereits um 9.00 Uhr zu bringen, muss aber extra gebucht werden.
Zeit:
Das Angebot findet in der Zeit vom 12.08. bis 17.08.2024, Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 16:00, Freitag von 10:00 bis 14:00 Uhr und Samstag von 13:00 – ca.16.00 Uhr statt. Bitte geben sie ihrem Kind schwarze Kleidung (für die Aufführungen), Turnschläppchen und eine Trinkflasche mit. Die Freizeit endet 25.08.2023 und am 26.08.2023 mit je einer Zirkusvorstellung.
Hinweis:
Wir versichern, dass unser Kind an keiner ansteckenden Krankheit leidet.
Kosten:
Die Teilnahmegebühr beträgt 120 € für ein Kind, 115 € für das 1. Geschwisterkind und 110 € für jedes weitere Geschwisterkind. Das Mittagessen und die Getränke sind inklusive.
Die Gebühr für die Frühbetreuung beträgt 25 €.
Stornobedingungen:
Eine Stornierung kann nur in schriftlicher Form erfolgen.
Bis 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme wird bei einer Stornierung eine Verwaltungspauschale von 20 € erhoben.
Danach gelten folgende Stornierungsgebühren:
Bei Rücktritt ab 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung sind 30 % der Gebühren fällig
Bei Rücktritt ab 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme sind 50 % der Gebühren fällig.
Bei Rücktritt ab 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung wird keine Kostenerstattung vorgenommen.
Bei Krankheit ist nach Vorlage eines Attests eine kostenlose Abmeldung vor Freizeitbeginn möglich. Bei Krankheit während der Veranstaltung wird nach Vorlage des Attests die Gebühr anteilig rückerstattet.
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das digitale Anmeldeformular auf der Homepage der Kinder- und Jugendseite.