Die verschiedenen Veranstaltungen beginnen mit der jeweiligen Startuhrzeit und enden ebenso mit den jeweiligen Enduhrzeiten des jeweiligen Projektes. Die Veranstaltungszeiten werden gegebenenfalls mit einem Informationsschreiben bekanntgegeben. Am Ende eines Veranstaltungstages (Enduhrzeit) obliegt es der Aufsicht der Erziehungsberechtigten, wie die Kinder den Heimweg antreten. Eine Aufsichtspflicht seitens des Veranstalters besteht dann nicht mehr!
Die Aufsichtspflicht der Gemeinde Mainhausen beginnt und endet am gemeinsamen Startplatz; dies gilt insbesondere auch, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Veranstaltung ohne Erlaubnis verlässt.
Die Personensorgeberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass ihr Sohn/Tochter bei lebensgefährlichen Verletzungen/Erkrankungen während einer Veranstaltung in ein Krankenhaus eingewiesen wird und dass der zuständige Arzt erforderlichenfalls eine Operation vornimmt. Die Personensorgeberechtigten nehmen von der Versicherung Kenntnis, dass sich der Arzt nach Möglichkeit vor einer Operation mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung setzen wird, um deren Einwilligung für den ärztlichen Eingriff zu erhalten.
Während jeder Veranstaltung sind die Betreuerinnen und Betreuer bevollmächtigte Vertreterinnen und Vertreter des Veranstalters. Sie nehmen die Aufsichtspflicht wahr. Sie sind berechtigt, einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszuschließen, wenn diese das Gelingen der Veranstaltung / des Angebotes gefährden.
In diesem Fall werden die Kosten der Teilnehmerin/des Teilnehmers nicht zurückerstattet.
Dies gilt auch für gesundheitliche Probleme oder Verhaltensauffälligkeiten, die schon vor der Freizeit bestanden, dem Veranstalter aber nicht benannt wurden und dadurch die für diesen Fall angemessene Betreuung Ihres Kindes durch den Veranstalter nicht mehr gewährleistet werden kann.
Die kommunale Kinder- und Jugendarbeit, Fachbereich Jugend & Soziales und die Leitungen der Veranstaltungen sind bei Anmeldung über evtl. Krankheiten, regelmäßigen Medikamentenbedarf und sonstige Besonderheiten der Teilnehmerin/des Teilnehmers in Kenntnis zu setzen.
Die Teilnahme erfolgt in solchen Fällen auf eigenes Risiko.
Haftung:
Für Krankheit, Unfall und Verlust von Gegenständen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Für Handlungen des Kindes, wie z.B. unerlaubtes Entfernen von der Gruppe in Verbindung mit mutwilliger Zerstörung, übernimmt die Gemeinde Mainhausen keine Verantwortung. Hierfür übernimmt die Personensorgeberechtigte die vollumfängliche Haftung. Die Personensorgeberechtigten nehmen zur Kenntnis, dass die Freizeitleitung nicht haftet für abhanden gekommene Gegenstände und auch nicht für die Folgen von selbständigen Unternehmungen der Kinder, die nicht innerhalb des Angebots angesetzt sind.
Datenschutz & Bildrechte:
Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer bzw. die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter geben sein Einverständnis, dass die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der internen Verwaltung und Organisation der Veranstaltung verarbeitet und genutzt werden.
Ferner willigt der Teilnehmer bzw. die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter ein, dass im Rahmen der Veranstaltung entstandene Foto-, Video- und Tonaufnahmen, auf denen der Teilnehmer abgebildet bzw. hörbar ist, vom Veranstalter zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Veröffentlichung auf der Internetseite, in sozialen Medien, in Printmedien oder in sonstigen Publikationen des Veranstalters) verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.
Der Veranstalter ist berechtigt, diese Aufnahmen zu diesem Zweck auch an Dritte weiterzugeben, soweit dies zur Veröffentlichung erforderlich ist.
Ein Anspruch auf Vergütung für die Verwendung der Aufnahmen besteht nicht.
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist schriftlich an die angegebene Kontaktadresse des Veranstalters zu richten.
Bereits veröffentlichte Inhalte können hiervon unberührt bleiben, soweit der Widerruf nicht rückwirkend umsetzbar ist.
WenDo-Kurs – Selbstbehauptung & Selbstverteidigung für Mädchen
Es gelten die oben genannten Teilnahmebedingungen.
Leistungen:
Während der Kurszeiten erhalten die Teilnehmerinnen eine pädagogische Betreuung im Rahmen des WenDo-Kurses.
Zeit:
Das Angebot findet in der Zeit am Freitag, den 24. April 2026 von 14:30 bis 18:30 Uhr und Samstag & Sonntag, den 25.04.-26.04.2026 von 10:00 bis 14:00 Uhr statt.
Hinweis:
Wir versichern, dass unser Kind an keiner ansteckenden Krankheit leidet.
Kosten:
Die Teilnahmegebühr beträgt 45 € für ein Kind.
Zirkuswoche 2026
Es gelten die oben genannten Teilnahmebedingungen.
Leistungen:
Innerhalb des angegebenen Zeitraums besteht bei Teilnahme ein Anspruch auf Mittagessen und auf freizeitpädagogische Betreuung von Montag bis Freitag und Samstag während der Vorführungen.
Für berufstätige Eltern besteht die Möglichkeit, die Kinder bereits um 9.00 Uhr zu bringen, muss aber extra gebucht werden.
Zeit:
Das Angebot findet in der Zeit vom 27.07. bis 30.07.2026, Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 16:00, Freitag, den 31. Juli, von 10:00 bis 14:00 Uhr und Samstag, den 01.08.2026, von 13:00 bis ca. 16:00 Uhr statt. Bitte geben Sie Ihrem Kind schwarze Kleidung (für die Aufführungen), Turnschläppchen und eine Trinkflasche mit. Die Freizeit endet am 31.07.2026 und am 01.08.2026 mit je einer Zirkusvorstellung.
Hinweis:
Wir versichern, dass unser Kind an keiner ansteckenden Krankheit leidet.
Kosten:
Die Teilnahmegebühr beträgt 130 € für ein Kind, 125 € für das 1. Geschwisterkind und 115 € für jedes weitere Geschwisterkind. Das Mittagessen und die Getränke sind inklusive.
Die Gebühr für die Frühbetreuung Mo-Fr beträgt 25 €. (9.00-10.00 Uhr inkl. Frühstück)
Stornobedingungen:
Eine Stornierung kann nur in schriftlicher Form erfolgen.
Bis 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme wird bei einer Stornierung eine Verwaltungspauschale von 20 € erhoben.
Danach gelten folgende Stornierungsgebühren:
Bei Rücktritt ab 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung sind 30 % der Gebühren fällig
Bei Rücktritt ab 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme sind 50 % der Gebühren fällig.
Bei Rücktritt ab 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung wird keine Kostenerstattung vorgenommen.
Bei Krankheit ist nach Vorlage eines Attests eine kostenlose Abmeldung vor Freizeitbeginn möglich. Bei Krankheit während der Veranstaltung wird nach Vorlage des Attests die Gebühr anteilig rückerstattet.
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das digitale Anmeldeformular auf der Homepage der Kinder- und Jugendseite.
