Youngstertreff

Der Youngstertreff ist ein offener Treff für Kinder von 9 bis 12 Jahren zum Spielen, Entdecken und Mitgestalten. Hier könnt ihr eure Freizeit verbringen, neue Freundschaften schließen, gemeinsam Spaß haben und viele spannende Aktivitäten erleben.

🎨 Ob kreative Bastelaktionen, 🔨 kleine Werkprojekte, ⚽ Bewegungsspiele, 🎲 Gruppenspiele oder besondere Aktionen: Beim Youngstertreff gibt es jede Woche etwas Neues zu entdecken. Dabei stehen nicht nur Spaß und gemeinsame Erlebnisse im Mittelpunkt, sondern auch Teamgeist, Selbstvertrauen und das Erlernen neuer Fähigkeiten.
🤝 Durch gemeinsame Aktivitäten lernen die Kinder, Rücksicht aufeinander zu nehmen, Verantwortung zu übernehmen und sich als Teil einer Gemeinschaft zu erleben. Jede und jeder ist willkommen und kann eigene Ideen einbringen.
💬 Der Youngstertreff ist außerdem ein Ort, an dem Kinder sich wohlfühlen, Fragen stellen und Unterstützung finden können. Gemeinsam schaffen wir eine freundliche und offene Atmosphäre, in der sich alle entfalten und ausprobieren dürfen.

📅 Zeit: Jeden Mittwoch von 17:00 bis 19:00 Uhr
📍 Ort: Jugendraum Rheinstraße 3, Mainhausen
👥 Teilnahme: Für Kinder von 9 bis 12 Jahren
👉 Kostenlos, freiwillig und offen für alle

„Im Grunde sind es immer die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben.“
Wilhelm von Humboldt

Bei Fragen, Wünschen oder Ideen meldet euch gerne unter jugend@mainhausen.de oder sprecht uns direkt an.

Informationen wann und wo der nächste Youngstertreff stattfindet, findet ihr unter Termine oder auf unserem Instagramm.

Rechtlichen Grundlagen – Schweigepflicht und Datenschutz Youngstertreff

Der Youngstertreff ist ein Angebot der Offenen Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII. Ziel der Jugendarbeit ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, an ihre Interessen anzuknüpfen und sie zu gesellschaftlicher Mitverantwortung sowie sozialem Engagement zu befähigen.

Den Teilnehmern ist es freigestellt den Veranstaltungsort während der Öffnungszeiten zu besuchen oder zu verlassen. Eine Aufsichtspflicht existiert nur in den Räumlichkeiten, die Sozialpädagogin hat hier Haus- und Weisungsrecht.

Sollten vertrauliche Gespräche und Beratungen durch die Sozialpädagogin wahrgenommen werden unterliegen diese generell der Schweigepflicht §203 StGB mit Ausnahme nach §34 StGB. Hinsichtlich der Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung und Events bestehen die Datenschutzbestimmungen DSGVO.

Ihr habt noch Fragen, Anliegen oder Wünsche dann nehmt direkt Kontakt mit Angelina auf.