Jugendtreff – Meet & Speak

Liebe Mainhäuser*innen,

Ein Jugendtreff ist ein Ort, speziell für euch Jugendliche, um einen Raum für Austausch, Entfaltung und der Freizeitgestaltung zu bieten. Er ist meist ein öffentlicher oder halböffentlicher Ort, der von Kommunen, Jugendverbänden oder anderen sozialen Trägern organisiert wird. In solchen Treffpunkten könnt ihr euch mit Gleichaltrigen treffen, neue Kontakte knüpfen und an verschiedenen Aktivitäten teilnehmen, die auf eure Interessen und Bedürfnisse zugeschnitten sind. Idealerweise beteiligen sich Jugendlichen durch Eigeninitiative und werden durch die Begleitung und Unterstützung der Fachkräfte in der Umsetzung ihrer Wünsche gestärkt.

Weiterhin dient der Jugendtreff als Anlaufstelle für Beratung und Unterstützung, wenn Jugendliche mit persönlichen oder familiären Problemen konfrontiert sind. Hier finden ihr Ansprechpartner, die euch mit Rat und Hilfe zur Seite stehen.

“Im Grunde sind es immer die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben.”

Wilhelm von Humboldt

Informationen wann und wo der nächste Jugendtreff stattfindet findet ihr unter Termine oder auf unserem Instagramm.

Der Sinn eines Jugendtreffs liegt in der Förderung der sozialen, emotionalen und kulturellen Entwicklung von Jugendlichen. Er bietet einen sicheren Ort, an dem junge Menschen ihre Identität entwickeln können, ohne sich in problematische Umfelder oder in der Isolation wiederzufinden. Ein Jugendtreff fördert die Gemeinschaft und stärkt das Zugehörigkeitsgefühl, was besonders in der oft turbulenten Lebensphase der Jugend wichtig ist.

Neben der sozialen Interaktion umfasst das Angebot in einem Jugendtreff oft auch außerschulische Bildungsangebote, wie Workshops zu sportlicher Betätigung und kreative und handwerkliche Projekte. Dabei steht nicht nur der Spaß im Vordergrund, sondern auch die Förderung von Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit und allen sozialen Kompetenzen.

Rechtlichen Grundlagen – Schweigepflicht und Datenschutz Jugendtreff

Der Jugendtreff ist ein Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Den Teilnehmern ist es freigestellt den Veranstaltungsort während der Öffnungszeiten zu besuchen oder zu verlassen. Eine Aufsichtspflicht existiert nur in den Räumlichkeiten, der Sozialpädagoge hat hier Haus- und Weisungsrecht.

Sollten vertrauliche Gespräche und Beratungen durch den Sozialpädagogen wahrgenommen werden unterliegen diese generell der Schweigepflicht §203 StGB mit Ausnahme nach §34 StGB. Hinsichtlich der Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung und Events bestehen die Datenschutzbestimmungen DSGVO.

Ihr habt noch Fragen, Anliegen oder Wünsche dann nehmt direkt Kontakt mit Tim auf.